Leasingangebot
Exklusiv für gewerbliche Einzelkunden/content/iph/market_de/shared/footnotes/finanzierungsangebote/jcr:content/par_footnotes_content_229725576
Leasing-Sonderzahlung/content/iph/market_de/shared/footnotes/finanzierungsangebote/jcr:content/par_footnotes_content_229725576 | 3.750,00 €*** |
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Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
Vertragslaufzeit | 36 Monate |
monatliche Leasingrate/content/iph/market_de/shared/footnotes/finanzierungsangebote/jcr:content/par_footnotes_content_229725576 (netto zzgl. MwSt.)** | 320,00 € |
Audi Wartung und Inspektion | 20,00 €**** |
monatliche Leasing-Rate inkl. Dienstleistungen | 340,00 € |
***Sonderzahlung: Entspricht dem Bundesanteil des Umweltbonus. Etwaige Rabatte bzw. Prämien sowie der Herstelleranteil des Umweltbonus sind im Angebot bereits berücksichtigt. Ein Drittel des Umweltbonus wird seitens der AUDI AG direkt auf den Nettokaufpreis gewährt, zwei Drittel des Umweltbonus (Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie) wird nach positivem Zuwendungsbescheid auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de ausbezahlt. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss bei Zulassung nach 04.11.2019 spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden.
Auf die Gewährung des Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch und die Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch zum 31.12.2025. Nähere Informationen zum Umweltbonus sind auf den Internetseiten des BaFa unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick.html abrufbar.
Als Dienstwagenfahrer können Sie bei Erwerb eines Audi e-Modells zwischen dem 31.12.2018 und dem 01.01.2022 auch von der Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung in § 6 Abs.1 Nr. 4 EStG profitieren. Hiernach wird die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs aus dem Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs zuzüglich Sonderausstattung inklusive Umsatzsteuer halbiert. Das bedeutet, dass Sie seit dem 01. Januar 2019 Ihren (teil-)elektrischen Dienstwagen von Audi bei privater Nutzung nur noch mit 1 % des halben Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Der halbe Bruttolistenpreis gilt auch für die pauschale Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer).
****Wartung & Inspektion
Leistungsumfang:
- Inspektionen
- Motorölwechsel inkl. Ölfilter (Verbrenner Motoren)
- Ölwechsel Automatikgetriebe inkl. Filter (sofern im Fahrzeug verbaut)
- Ölwechsel Haldex (sofern im Fahrzeug verbaut)
- Ersatz Luftfilter (Verbrenner Motoren)
- Ersatz Pollenfilter
- Ersatz Kraftstofffilter (Verbrenner Motoren)
- Ersatz Gasfilter (BiFuel Fahrzeuge)
- Ersatz Zündkerzen (Otto Motoren)
- Bremsflüssigkeitswechsel
- Einstellen der Scheinwerfer
- Reinigung Wasserkasten
- Wartung Schiebedach (sofern im Fahrzeug verbaut)
Darüber hinaus wird pro Wartung bzw. Inspektion Ersatzmobilität durch Übernahme
der entstehenden Kosten zur Wiederherstellung der Mobilität (z. B. für Werkstattersatzwagen,
Fahrausweis für öffentliche Verkehrsmittel, Taxi-Gutschein) bis zu
einem Höchstbetrag von 35,00 Euro zzgl. USt. gewährt
Nicht eingeschlossen sind weitere Arbeiten, die nicht explizit unter "Leistungsumfang" genannt sind,
insbesondere:
- Lack- und Karosseriearbeiten
- Nachfüllflüssigkeiten wie z. B. Zusätze für die Scheibenwaschanlage, AdBlue® oder Nachfüllöl
- Fahrzeugpflege, Zusatzangebote der Werkstätten bzw. Wartungsarbeiten, die nicht vom Hersteller
vorgeschrieben sind, wie z. B. Frühlings-, Winter- oder Klimaservice
- Gebühren für Hauptuntersuchung (inkl. Abgasuntersuchung)